Allgemeine Geschäftsbedingungen der RootsMMA GmbH
§1 Allgemein
1. Der Anspruch auf Nutzung beschränkt sich auf die festgelegten Unterrichtsstunden.
2. Die Unterrichtszeiten können im Bedarfsfall geändert werden.
3. Jeder Benutzer der Räume unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Personals der RootsMMA GmbH Folge zu leisten. Die Hausordnung ist in den Studioräumen ausgehängt.
4. Der Benutzer hat sich vor Nutzung der Räume, Matten und Einrichtungen von einer qualifizierten Person einweisen zu lassen.
5. Das Rauchen in den Räumen der RootsMMA GmbH ist strengstens untersagt.
6. Wer grob gegen die Regeln des Anstands verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei die vereinbarten Beitragszahlungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu begleichen sind.
7. Das Mitbringen von Glasflaschen und Nahrungsmitteln ist nicht gestattet.
8. Geräte und Trainingsmaterial müssen nach Nutzung ordnungsgemäß aufgeräumt werden.
9. Trainieren in der RootsMMA GmbH ist nur mit Sportbekleidung und nach Verlassen der Matten mit Flip-Flops/Badesandalen aus hygienischen Gründen erlaubt. Mit Schuhen, die außerhalb der RootsMMA GmbH getragen werden, dürfen die Einrichtungen nicht benutzt werden.
§2 Haftung
1. Für mitgeführte Kleidung, Wertgegenstände, Geld etc., wird keine Haftung übernommen.
2. Sachbeschädigung in den Räumen und Einrichtungsgegenständen der RootsMMA GmbH werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Gleiches gilt für grob fahrlässig herbeigeführte Beschädigung.
3. Die Haftung der RootsMMA GmbH für jeglichen Schaden während der Benutzung der Räume inkl. Zugangswege der RootsMMA GmbH wird ausgeschlossen, soweit nicht vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
§3 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist richten sich nach den individuellen Vereinbarungen im jeweiligen Mitgliedsvertrag. Maßgeblich ist der nachweisbare Eingang des Kündigungsschreibens. Die Beweislast zum Nachweis der ordentlichen Kündigung liegt beim Mitglied.
2. Befindet sich ein Mitglied mit zwei Beitragszahlungen in Verzug, so berechtigt dies die RootsMMA GmbH, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Die RootsMMA GmbH behält sich im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grunde die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach den gesetzlichen Regeln gegen das Mitglied vor. Eine Kündigung aus sonstigem, wichtigem Grunde, bleibt hiervon unberührt.
3. Die Einnahme sowie der Handel von/mit anabolen Steroiden jeglicher Art, ist in den gesamten Räumen und Zugangswegen der RootsMMA GmbH strengstens untersagt. Zuwiderhandlung führt zwangsläufig zum Hausverbot. Ein verhängtes Hausverbot entbindet nicht von der Vertragserfüllung.
§4 Kündigung durch das Mitglied
1. Das Mitglied ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere, wenn folgende Voraussetzungen bestehen:
a. Bei Eintritt einer Schwangerschaft.
b. Bei Eintritt und Nachweis einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der RootsMMA GmbH unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner Kurse möglich und unschädlich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
c. Bei Schließung der RootsMMA GmbH und bei Verlegung des Standorts, sofern die Distanz zum Wohnort des Mitglieds dann mehr als 30 Kilometer beträgt.
2. In den Fällen a und b wird die Kündigung nur dann wirksam, wenn ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Schwangerschaft oder Erkrankung bestätigt. Vorübergehende Krankheiten oder Verletzungen entbinden das Mitglied nicht von der Entrichtung der Mitgliedsbeiträge. Sie begründen kein Kündigungsrecht.
3. Das Mitglied ist außerdem zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn es seinen Wohnsitz dauerhaft mehr als 30 Kilometer vom Standort der RootsMMA GmbH verlegt. Der Umzug ist durch Vorlage einer amtlichen Meldebescheinigung oder eines vergleichbaren amtlichen Nachweises (z. B. Mietvertrag) innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug nachzuweisen. Die Kündigung wird in diesem Fall mit einer Frist von vier Wochen nach Erhalt des Nachweises wirksam.
§5 Stilllegung des Vertrages
1. Das Mitglied kann im Fall einer Behinderung den Vertrag für die Dauer der Behinderung stilllegen. Die beabsichtigte Stilllegung darf pro Jahr maximal 3 Wochen bei mindestens wöchentlicher Stilllegung betragen. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.
§6 Mitgliedsbeitrag und sonstige Beiträge
1. Der Mitgliedsbeitrag sowie die Zahlungsmodalitäten richten sich nach den individuellen Vereinbarungen im jeweiligen Mitgliedsvertrag. Soweit nicht anderslautend schriftlich vereinbart wurde, wird eine ratierliche Zahlung wie im Mitgliedsvertrag aufgeführt, vereinbart. Dies schließt die jährliche Erhöhung in die monatlichen Zahlungen mit ein. Die einmalige Aufnahmegebühr wird mit der ersten Buchung des Mitgliedsbeitrages zur Zahlung fällig.
§7 Schlussbestimmungen
1. Nachträgliche Absprachen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nah kommende Regelung zu treffen.